3. Säule - Private Vorsorge
Die Zukunft gehört Ihnen
Als Ergänzung zur staatlichen (1. Säule) und zur beruflichen Vorsorge (2. Säule) wurde 1972 die private Vorsoge in der Bundesverfassung verankert. Diese 3. Säule dient dazu, Ihren individuellen Lebensstandard abzusichern und eventuelle Einkommenslücken zu füllen, die durch die ersten beiden Säulen entstehen.
Die private Vorsorge ist freiwillig und wird von Bund und Kantonen mit Steuervergünstigungen gefördert. Sie finanziert sich im Kapitaldeckungsverfahren.
Lücken füllen
Die 3. Säule ermöglicht Ihnen also einen erholsamen Ruhestand ohne existenzielle Sorgen. Vorsorgelücken werden durch die private Vorsorge auch bei Invalidität und im Todesfall gedeckt. So sichern Sie auch Ihren Angehörigen eine sorgenfreie Zukunft.
Der Versicherungsschutz mit fondsgebundener Kapitalanlage
Die fondsgebundene gemischte Lebensversicherung vereinigt den Versicherungsschutz mit Sparen über Anlagefonds:
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Ihre Vorteile