Jede Autoversicherung kann gewechselt werden bei Ablauf des Vertrages. Bei einem Halter – und oder Fahrzeugwechsel kann ebenfalls die Versicherung gewechselt werden. Im Schadenfall können beide Parteien innert 14-tägiger kündigen. Wichtig hierbei ist, dass die Versicherung Leistungen erbracht hat (Schadenersatz).
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